BF17 - Die Begleitperson
Als Begleitperson tragen Sie ein große Verantwortung und helfen dabei unsere Straßen sicherer zu machen.
Unterstützen Sie die Ihnen anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen.
Was ist für die Begleitperson zu beachten?
- Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein und in der Prüfungsbescheinigung eingetragen
- 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- Bei Antragsstellung höchstens 1 Punkt in Flensburg haben
Das Merkblatt für begleitetes Fahren finden Sie hier.
Erste Hilfe in Sofortmaßnahmen
Beim Ersterwerb für die Führerschein Klassen AM, A1, A2, A, B, L und T benötigen Sie eine Teilnahme am Erste Hilfe Kurs.
Für die Führerschein Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird auch einen Erste Hilfe Kurs benötigt,
wenn der letzte Erste Hilfe Kurs vor dem 01.06.2015 absolviert wurde.
Sicheres Fahren in allen Lebensphasen - Auffrischungskurs für Führerscheininhaber
- Sie sind lange nicht gefahren?
- Sie fühlen sich unsicher?
- Sie haben ein neues Fahrzeug mit neuer Technik?
- Sie scheuen neue Vorschriften?
